Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern. Als Basis für seine Argumentation zieht das Gericht die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit heran.
Im konkreten Fall hatten zwei Nutzer in einem Meinungsforum Schmähkritik an einer bestimmten Person geübt. Der eine Nutzer war dem Geschmähten namentlich bekannt, der andere nicht. Der so Diffamierte gab dem Forenbetreiber die Postings zur Kenntnis und forderte die Löschung der beiden Beiträge. Als dieser sich weigerte, erließ das Landgericht Düsseldorf auf Antrag des Geschmähten eine einstweilige Verfügung gegen Read the rest of this entry »
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Kleine und mittelständische Unternehmen, die Probleme durch ineffiziente Kommunikation ignorieren, verlieren unter Umständen über 3.900 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Laut einer aktuellen weltweiten Studie können Hindernisse und Verzögerungen bis zu 40 Prozent Produktivitätsverlust bedeuten.