Wenn man den Ober dreimal zum Kassieren gerufen hat, darf man ohne zu Bezahlen gehen.
Richtig ist: Auch wenn der Ober keine Lust zum Kassieren hat, wird davon nicht der Anspruch des Restaurants auf das Entgelt berührt. Das Restaurant wird möglicherweise in Annahmeverzug kommen, was bezogen auf das Beispiel grundsätzlich aber keine Folgen haben wird. Wenn das Restaurant also irgendwann später Geld sehen möchte, hilft in der Regel höchstens eine Verjährung, um nicht bezahlen zu müssen.
Ein mit falschem Preis ausgezeichnetes Produkt muß zu diesem Preis verkauft werden.
Richtig ist: Ein Kaufvertrag wird geschlossen, indem zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Bezug aufeinander abgegeben werden. Die Preisauszeichnung ist _keine_ Willenserklärung, sondern lediglich eine sogenannte “invitatio ad offerendum”, die Aufforderung ein Angebot abzugeben – schließlich will der Ladeninhaber normalerweise eine ausgezeichnete Ware nicht ohne weiteres an jeden verkaufen. Beispielsweise will er sich sicher vorbehalten, nicht an jemanden zu verkaufen, der bekanntermaßen zahlungsunfähig ist. Und da dies einigermaßen offensichtlich ist, ist es noch nicht als bindendes Angebot zu verstehen, wenn er Waren – auch mit Preisauszeichnung – auslegt. Ein abänderndes Angebot wie das des Verkäufers ist rechtlich eine Ablehnung verbunden mit einem neuen Angebot. Der Käufer kann nur dieses neue Angebot annehmen. Wenn der Händler allerdings häufig “aus Versehen” Preise falsch angibt, verstößt er gegen gewerbe- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Das nützt allerdings dem Kunden nicht, nur die Konkurrenz, ein Verbraucherverein oder die Gewerbeaufsicht können gegen ihn vorgehen. (gilt für Deutschland, in Österreich gilt das Preisauszeichnungsgesetzt, danach begeht eine Verwaltungsübertretung wer was anderes verlangt als ausgezeichnet ist)
Eltern haften für ihre Kinder.
Richtig ist: Es gibt keine Sippenhaft. Jeder haftet für sich selbst. Bei Kindern bestimmt sich die Verschuldensfähigkeit nach Alter und Einsichtsfähigkeit. Unter sieben haftet ein Kind gar nicht, zwischen 7 und 18 nach der Einsichtsfähigkeit. Eine Haftung der Eltern kann nur entstehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Allerdings liegt auch hier keine Durchbrechung des obigen Grundsatzes vor, weil sie nicht für die Fehler der Kinder, sondern für ihre eigenen haftbar gemacht werden.
Die gesetzliche Gewährleistung ist bei Privatverkäufen grundsätzlich ausgeschlossen.
Richtig ist: Für diese Annahme sind keine gesetzlichen Grundlagen erkennbar. Die Sachmängelhaftung richtet sich auch bei Privatverkäufen. Die Haftung kann aber durch Vereinbarung der Vertragsparteien ausgeschlossen werden.
Wenn man den GIS-Kontrolleur nicht hereinläßt, kommt er mit einem Hausdurchsuchungsbeschluß wieder.
Richtig ist: Das ist de jure zwar möglich, de facto praktisch ausgeschlossen. Es wird sich kaum ein Richter finden lassen, der den Durchsuchungsbeschluß erlassen wird. Der Aufwand und die Kosten hierfür wären viel zu hoch. AFAIK sind noch keine Fälle einer “GIS-Hausdurchsuchung” bekanntgeworden.
Es gibt ein Beleidigungsdelikt, daß ausschließlich Beamte schützt (“Beamtenbeleidigung”).
Richtig ist: Eine Beleidigung ist strafbar. Eine Norm, die darüber hinaus speziell die Beleidigung von Beamten sanktioniert, gibt es im Strafrecht nicht. Die Bezeichnung “Beamtenbeleidigung” hat sich wohl aus den am häufigsten publik werdenden Polizisten-Beleidigungen (auch hierfür gibt es keine spezielle Norm) herausgebildet.
Kiffen ist verboten.
Richtig ist: Nur Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, sonstiges Inverkehrbringen, Erwerb und sonstiges Sichverschaffen von ‘Betäubungsmitteln’ ist verboten und strafbar. Der bloße Konsum von ‘Betäubungsmitteln’, die im Besitz eines anderen bleiben (so bleibt z.B. der in der Runde kreisende Joint im Besitz desjenigen, der ihn gebaut hat), ist erlaubt.
Nur die Polizei darf jemanden festnehmen.
Richtig ist: Unter bestimmten Umständen darf das jeder. “Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.” “Jedermann” schließt natürlich auch Frauen ein.
Wer bergauf fährt, hat an Engstellen Vorrang.
Richtig ist: An einer baulichen Engstelle hat Vorrang, wer sie zuerst erreicht hat. Bei nicht baulichen Hindernissen (Absperrung, haltendes Fahrzeug) muß derjenige warten, auf dessen Seite das Hindernis steht. Stehenbleiben sollte aber immer der Talwärst fahrende, da er sich beim wieder anfahren leichter tut als der Bergwärts fahrende.
Endet eine Fahrspur, muß man sich möglichst frühzeitig auf die weiterführende Fahrspur einordnen. Wer bis vorne vorfährt, handelt ordnungswidrig.
Richtig ist: Umgekehrt wird die Ausführung des Reißverschlußprinzips richtig. Es ist möglichst weit vorzufahren, um die Kapazität der Fahrbahn auszunutzen und unmittelbar vor der Engstelle haben sich die Fahrzeuge abwechselnd einzuordnen.
Nebelschlußleuchten dürfen grundsätzlich bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.
Richtig ist: Nebenschlußleuchten dürfen nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m benutzt werden. Dann ist übrigens auch die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Anders Nebelscheinwerfer: Sie dürfen auch, aber auch nur, bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden
Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h (DE) 60km/h (AT).
Richtig ist: Auf die Autobahn dürfen nur Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit größer als 60 (in AT) bzw 80 (in DE) km/h ist. Das ist eine Zahl in den Fahrzeugpapieren, keine vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeit.
Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht hat man frei Bahn zu schaffen [ein sinnvoller Irrtum].
Richtig ist: Nur Blaulicht zusammen mit Einsatzhorn vermittelt sogenannte Wegerechte.
Grün an der Ampel bedeutet Vorfahrt.
Richtig ist: Grün gibt den Verkehr frei. Es befreit weder vor der Beachtung von Verkehrsregeln auf der Kreuzung (z.B. beim Abbiegen), noch vor der Sorgfaltspflicht. Wenn in der Kreuzung noch Fahrzeuge stehen, haben diese Vorrang und dürfen die Kreuzung zuerst räumen, auch wenn ihre Fahrtrichtung schon längst Rot zeigt.
Der rechte Fahrstreifen bei einer dreispurigen Autobahn ist nur für Lkws gedacht.
Richtig ist: Das Rechtsfahrgebot ist hier erheblich abgemildert. Man darf die mittlere Spur durchgehend befahren, wenn dabei rechts ab und zu Fahrzeuge sind. Ist die rechte Spur aber auf weite Strecken frei, muß sie benutzt werden.




















