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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

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Wer kenn sie nicht, “Leute” denen extrem Langweilig sein muss (wer sonst hat den ganzen Tag zeit das Web nach abmahnbarem zu suchen) bzw solche die sich ein Zubrot verdienen wollen durch Abmahnungen.

Werner Harms hat am 4. Juli 2007 eine Petition eingereicht in dem sinnloses Abmahnen ein Riegel vorgeschoben wird:

 

Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.

Begründung:
Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen.

Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.

Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten.Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich.

Wer diese Petition unterstützen will kann das hier tun.
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  • werd ich mal nachbauen :-)
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